Aktuelle Information der Theodor-Körner-Apotheke
Vereinfachung wegen Coronavirus-Krise
E-Rezept-Übermittlung per Mail oder Fax an die Apotheke
Graz. e-Rezept-Einführung in Österreich wurde gestartet. Diese Vereinfachung wegen der Coronavirus-Krise verspricht eine „schnelle und unbürokratische“ Arzneimittelversorgung, betonte die Apothekerkammer. Apotheker können in Österreich jetzt Rezepte auch direkt vom Arzt elektronisch entgegennehmen.
Österreichische Ärztekammer und Österreichische Apothekerkammer haben sich auf die Einführung des elektronischen Rezeptes geeinigt. Das gewohnte Papierrezept (in Österreich über 60 Millionen Stück pro Jahr*) wird in Zukunft überwiegend durch eine elektronische Lösung abgelöst. Patientinnen und Patienten – vor allem jene, die Dauermedikation brauchen – können sich ihr Rezept ab sofort telefonisch und auf elektronischem Weg holen. Die Maßnahme soll helfen, Ordinationsbesuche angesichts der Ausbreitung des Coronavirus auf ein Minimum zu reduzieren.
Elektronisches Rezept – so funktioniert es
Der Patient ruft in der Praxis seines Kassenarztes an. Der Arzt stellt, ohne dafür die E-Card des Patienten zu benötigen, das Rezept aus und speichert es in der E-Medikation. Über die E-Medikation gelangt die Information an die Apotheke. Dort kann der Patient die Arznei entweder selbst abholen oder jemand in Vertretung schicken – etwa Angehörige oder eine Betreuungsperson.
Wichtig:
Der bzw. die Abholende muss bitte die E-Card mit dabei haben.
Übermittlung auch per E-Mail und Fax
In manchen Fällen funktioniert die E-Medikation nicht oder noch nicht. Etwa bei Kundinnen und Kunden, die Opt-out beim Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) gewählt haben. Daher wurde Ärztinnen und Ärzten zusätzlich die Möglichkeit gegeben, Rezepte per Fax oder E-Mail an die Apotheken zu übermitteln. Am Prozedere bei der Abholung ändert sich dabei nichts.
e-Rezept bietet Vorteile
Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist auch ohne Papierrezept möglich – es reicht die e-card bzw. der Code (e-Card bei Abholung bitte mitnehmen).
Kundinnen & Kunden können ihre e-Rezepte über eine App im Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at elektronisch abrufen – es ist kein Papierbeleg mehr notwendig. Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten kann dieser aber vom Arzt ausgedruckt werden.
Wenn ein Papierbeleg verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, kann das e-Rezept durch Stecken der e-card in der Apotheke abgerufen werden.
Was heißt das für Kundinnen & Kunden der Theodor-Körner-Apotheke
Daten für die Erfassung der Abgabe und für die Abrechnung sind elektronisch verfügbar.
Daten unserer Kundinnen & Kunden sind sicher.
e-Rezept kann mittels e-Card in der Apotheke abgerufen werden.
Abholung auch für Vertretungen, Angehörige, Betreuungspersonen mittels e-Card.
e-Medikation ist nicht gleich e-Rezept
Die gesetzliche Grundlage für das e-Rezept ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (§31a ASVG). Dieses besagt, dass der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein elektronisches Verwaltungssystem einzuführen hat, welches die Abwicklung administrativer Prozesse zwischen den Versicherten, den Vertragspartnern und der Sozialversicherung weitgehend ohne papierschriftliche Unterlagen ermöglicht. Der Fokus liegt dabei auf der Digitalisierung der administrativen Prozesse. Beide Systeme werden zum Zeitpunkt der Erstellung oder Einlösung eines Rezeptes mit Daten befüllt. Daher werden sie so gestaltet sein, dass weder für den Arzt noch für den Apotheker die Notwendigkeit besteht, Daten doppelt einzugeben.
Ich freue mich, wenn ich auch Sie gemeinsam mit meinem Team in der Theodor-Körner-Apotheke begrüßen darf.
Ihr Mag. Martin Wultsch!
Kontakt
Theodor-Körner-Straße 69
8010 Graz – Steiermark
Tel. 0316 683494
Fax 0316 683494-20
E-Mail: info@theodor-koerner-apotheke.at